Title: AGB
Author: RegioHelden
Published: 29. Juli 2026
Last modified: 28. August 2026

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## Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. KeraTür GmbH & Co. KG aus Raesfeld (Stand 20.05.2011):

 1.  **Geltungsbereich** 
     Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere
     gegenwärtigen und – bis zum Inkrafttreten neuer Geschäftsbedingungen – auch zukünftigen
     Geschäftsbeziehungen insbesondere mit Unternehmern. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen
     sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
     mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen
     oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen
     sind Unternehmer und Verbraucher wie auch juristische Personen des öffentlichen
     Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende
     oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
     Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich von uns schriftlich
     zugestimmt.
 2.  **Angebot, Annahme, Unterlagen **
     Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
     Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben
     im Rahmen der Handelsüblichkeit vorbehalten. Mit der Bestellung erklärt der Kunde
     verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in
     der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
     bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich oder durch Auslieferung der
     Ware an den Kunden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
     und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für
     den Fall des Vorliegens eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer
     und dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über
     die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung
     wird unverzüglich zurückerstattet. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen 
     und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behalten wir uns unsere eigentums-
     und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen
     nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind
     uns – wenn ein Vertragsschluss nicht zustande kommt – auf Verlangen unverzüglich
     zurückzugeben.
 3.  **Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung **
     Unsere Preise verstehen sich in 
     Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten “ab Werk”.
     Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, sind in den Preisen anfallende
     Montage- sowie Verpackungskosten nicht enthalten. Nachträgliche Auftragsänderungen
     berechtigen zur Preisanpassung. Sofern die Auslieferung der Ware nicht innerhalb
     von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, behalten wir uns das Recht
     vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen
     oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von tarifbedingten Lohnkosten- oder
     Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen 
     nachweisen. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 
     Tagen den Kaufpreis ohne jeden Abzug zu zahlen. Der Kunde kommt spätestens in 
     Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer 
     Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; soweit der Kunde Verbraucher
     ist, gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung
     besonders hingewiesen worden ist. Der Unternehmer hat während des Verzuges die
     Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, der Verbraucher in Höhe von 
     5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
     ist nicht ausgeschlossen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
     Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann
     ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
     beruht.
 4.  **Lieferung, Lieferfrist, Versendungskauf **
     Maße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen
     sind für die Ausführung unserer Arbeiten allein annähernde Richtwerte, sofern 
     sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Geringfügige Ausführungsänderungen
     behalten wir uns wegen der ständigen Weiterentwicklung vor. Die vereinbarte Lieferfrist
     beginnt beim Unternehmer auch nach der Auftragsannahme erst nach Zahlung einer
     vereinbarten Anzahlung. Bei einem vereinbarten Versendungskauf sind sämtliche 
     mit der Versendung bis zum vereinbarten Bestimmungsort anfallenden Kosten vom 
     Kunden zu tragen, insbesondere die Kosten einer Transportversicherung, falls diese
     vom Kunden gewünscht wird.
 5.  **Gefahrübergang, Annahmeverzug **
     Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
     zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen
     über. Soweit der Kunde Unternehmer ist, findet beim Versendungskauf Gefahrübergang
     mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst
     zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt statt. Der Übergabe
     steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
 6.  **Gewährleistung **
     Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel neuer Ware,
     die bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen, zunächst nach unserer Wahl
     Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; bei Fehlschlagen der Nacherfüllung
     steht dem Kunden – unbeschadet eines etwaigen Anspruchs auf Schadensersatz – ein
     Recht auf Minderung oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung
     ist – nach seiner Wahl ein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche
     Mängel unserer Ware unverzüglich nach Empfang der Ware oder Fertigstellung der
     Arbeiten schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
     insoweit ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist
     ein Jahr ab gesetzlichen Verjährungsbeginn; diese Frist gilt nicht, soweit das
     Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 
     1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
     Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit unserer Ware sowie Leistungen
     grundsätzlich nur die Produktbeschreibung in unserem Angebot als vereinbart. Etwaige
     öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von uns als Hersteller stellen
     daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Ist der Kunde
     Unternehmer, werden die Gewährleistungsrechte für veräußerte gebrauchte Ware mit
     diesem ausgeschlossen. Soweit ein Unternehmer von uns beim Verkauf einer neu hergestellten
     Sache Ersatz der Aufwendungen nach § 478 Absatz 2 BGB (Rückgriff des Unternehmers)
     verlangen kann, die er im Verhältnis zum Verbraucher im Rahmen seiner Nacherfüllung
     zu tragen verpflichtet ist, sind wir zum Regress bei demjenigen Zulieferer berechtigt,
     der das mangelhafte Einzelteil geliefert hat. In diesem Fall beschränkt sich der
     Ersatzanspruch des Unternehmers gegenüber uns auf eine angemessene Warengutschrift.
     Im Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts sind wir berechtigt, bei Gewährleistungsfällen
     von ins Ausland gelieferter Ware Ersatzlieferung und Nachbesserung zu verweigern
     und stattdessen den Kunden zur Durchführung der Reparatur anzuweisen, wenn die
     hierdurch zu erwartenden Kosten – insbesondere unter Berücksichtigung der Transportkosten–
     geringer sind. Soweit die Reparaturkosten angemessen sind, werden sie dem Käufer
     erstattet.
 7.  **Haftung, Haftungsbeschränkungen** 
     Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
     beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
     unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
     unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern
     haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
     nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden
     aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren
     Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche
     des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
     Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
 8.  **Eigentumsvorbehalt **
     Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware 
     bis zur vollständigen Bezahlung vor, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen
     Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Bis dahin
     ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungsarbeiten
     erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde
     ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf unsere Waren und Leistungen, etwa im
     Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
     selbst unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ebenso einen Besitzwechsel der Ware
     sowie den eigenen Wohn- und Firmensitzwechsel. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem
     Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der 
     vorbezeichneten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
     Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
     weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
     ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen
     die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Unternehmer zur Einziehung der
     Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, 
     sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
     und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer
     erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns
     nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum
     im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
     Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
     vermischt wird.
 9.  **Gerichtsstand, Schlussbestimmung **
     Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person
     des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
     Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. 
     Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland 
     hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung 
     nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten 
     einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
     Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
     die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
     unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
     Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.