AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. KeraTür GmbH & Co. KG aus Raesfeld (Stand 20.05.2011):

  1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und – bis zum Inkrafttreten neuer Geschäftsbedingungen – auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen insbesondere mit Unternehmern. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind Unternehmer und Verbraucher wie auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich von uns schriftlich zugestimmt.
  2. Angebot, Annahme, Unterlagen
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen der Handelsüblichkeit vorbehalten. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall des Vorliegens eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer und dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns – wenn ein Vertragsschluss nicht zustande kommt – auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
  3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
    Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten “ab Werk”. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, sind in den Preisen anfallende Montage- sowie Verpackungskosten nicht enthalten. Nachträgliche Auftragsänderungen berechtigen zur Preisanpassung. Sofern die Auslieferung der Ware nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, behalten wir uns das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von tarifbedingten Lohnkosten- oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis ohne jeden Abzug zu zahlen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; soweit der Kunde Verbraucher ist, gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, der Verbraucher in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Lieferung, Lieferfrist, Versendungskauf
    Maße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sind für die Ausführung unserer Arbeiten allein annähernde Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Geringfügige Ausführungsänderungen behalten wir uns wegen der ständigen Weiterentwicklung vor. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt beim Unternehmer auch nach der Auftragsannahme erst nach Zahlung einer vereinbarten Anzahlung. Bei einem vereinbarten Versendungskauf sind sämtliche mit der Versendung bis zum vereinbarten Bestimmungsort anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen, insbesondere die Kosten einer Transportversicherung, falls diese vom Kunden gewünscht wird.
  5. Gefahrübergang, Annahmeverzug
    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Soweit der Kunde Unternehmer ist, findet beim Versendungskauf Gefahrübergang mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt statt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
  6. Gewährleistung
    Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel neuer Ware, die bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen, zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden – unbeschadet eines etwaigen Anspruchs auf Schadensersatz – ein Recht auf Minderung oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl ein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unserer Ware unverzüglich nach Empfang der Ware oder Fertigstellung der Arbeiten schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs insoweit ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab gesetzlichen Verjährungsbeginn; diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit unserer Ware sowie Leistungen grundsätzlich nur die Produktbeschreibung in unserem Angebot als vereinbart. Etwaige öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von uns als Hersteller stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Ist der Kunde Unternehmer, werden die Gewährleistungsrechte für veräußerte gebrauchte Ware mit diesem ausgeschlossen. Soweit ein Unternehmer von uns beim Verkauf einer neu hergestellten Sache Ersatz der Aufwendungen nach § 478 Absatz 2 BGB (Rückgriff des Unternehmers) verlangen kann, die er im Verhältnis zum Verbraucher im Rahmen seiner Nacherfüllung zu tragen verpflichtet ist, sind wir zum Regress bei demjenigen Zulieferer berechtigt, der das mangelhafte Einzelteil geliefert hat. In diesem Fall beschränkt sich der Ersatzanspruch des Unternehmers gegenüber uns auf eine angemessene Warengutschrift. Im Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts sind wir berechtigt, bei Gewährleistungsfällen von ins Ausland gelieferter Ware Ersatzlieferung und Nachbesserung zu verweigern und stattdessen den Kunden zur Durchführung der Reparatur anzuweisen, wenn die hierdurch zu erwartenden Kosten – insbesondere unter Berücksichtigung der Transportkosten – geringer sind. Soweit die Reparaturkosten angemessen sind, werden sie dem Käufer erstattet.
  7. Haftung, Haftungsbeschränkungen
    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Bis dahin ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf unsere Waren und Leistungen, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware selbst unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ebenso einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn- und Firmensitzwechsel. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorbezeichneten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
  9. Gerichtsstand, Schlussbestimmung
    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.